9 indem der Beschuldigte sich im M.________(Land) einen gefälschten Führerausweis (Nr. ________, angeblich ausgestellt am 14. Juli 2017 in N.________(Ort)) beschaffte und diesen am 26. August 2020 beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern (SVSA) am L.________(Strasse) in C.________(Ort) einreichte, in der Absicht, den Ausweis in einen Schweizer Führerausweis umwandeln zu lassen. Die in der Folge durchgeführte Dokumentenprüfung ergab, dass es sich beim Ausweis Nr. ________ um eine Totalfälschung handelte.