_» benutzt worden sein soll, belegen sodann zwar keinen persönlichen Kontakt zu «K.________». Die Anrufversuche zeigen jedoch, dass die Hintermänner über die Telefonnummer des Beschuldigten verfügten und ihn dringend zu kontaktieren versuchten, nachdem I.________ verhaftet worden war. Dies spricht für eine gewisse Nähe und Vertrautheit des Beschuldigten zur Organisation und den Hintermännern. Wie sodann die Generalstaatsanwaltschaft treffend vorbrachte (pag. 1363), war es offenbar nicht nötig, das Drogengeschäft vor dem Beschuldigten zu verheimlichen. So half der Beschuldigte beim Umzug mit, kaufte I.________ Essen, informierte H.________, wenn I.________