_ zugetragenen Informationen wusste, dass die Arbeiten von I.________ im Zusammenhang mit Drogengeschäften standen und er eine hochrangige Person innerhalb der Organisation bei sich beherbergte, deren Rolle bedeutend für die Organisation und das Funktionieren derselben war, ansonsten I.________ nicht direkt dem «Hauptmann» unterstellt gewesen wäre (vgl. den hiervor zitierten Telefonmitschnitt vom 7. Oktober 2019). Auch die Entschädigung von CHF 1'500.00 pro Monat für die Logis (vgl. hierzu auch E. 7 hiernach) wies klar auf einen Drogenhandel im grösseren Stil hin, was dem Beschuldigten aufgrund der gesamten, sich ihm präsentierenden Umstände bewusst sein musste, zumal er I._____