H.________ sagte dazu aus, dass er zwar nicht wisse, was der Beschuldigte wisse, aber er sei informiert gewesen, dass eine Person komme, die Drogen habe. Aber was für eine Droge es sei und was diese Person genau mache, habe er nicht gewusst (pag. 708, Z. 530 f.). In einer weiteren Einvernahme sagte er, dass der Beschuldigte genau gewusst habe, dass es Drogen gewesen seien. Er habe halt auch weiterleben und Geld verdienen wollen (pag. 712, Z. 742 f.) oder auch, dass der Beschuldigte gewusst habe, dass er – H.________ – Drogen transportiere und für «K.________» arbeite (pag. 788, Z. 376 ff.).