Das Gericht erachtete es aufgrund der Aussagen von H.________ sowie den Telefonmitschnitten für erwiesen, dass der Beschuldigte wusste, dass die Person, welche bei ihm unterkommen sollte, eine Rolle im illegalen Handel von Betäubungsmitteln spielt und in einer gewissen Organisation eingegliedert ist. Dies zeigt sich deutlich am Telefonmitschnitt vom 07.10.2019 (pag. 330), bei dem H.________ dem Beschuldigten sagte: «Wahrscheinlich braucht er (Anm.: Wohl I.________) viele Sachen. Wenn er irgendetwas braucht oder ob er Geld will, oder ob er draussen gehen will, oder ob er was braucht, bringst du ihn oder er «erhatest» für ihn.