3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurden von Amtes wegen über den Beschuldigten ein Straf- sowie Betreibungsregisterauszug (pag. 1347 bzw. pag. 1345 f., datierend vom 26. September 2024 bzw. 24. September 2024), ein Leumundsbericht samt Formular über die wirtschaftlichen Verhältnisse (pag. 1341 ff., datierend vom 23. September 2024) sowie ergänzende Berichte hinsichtlich der Prüfung einer strafrechtlichen Landesverweisung einerseits beim Staatssekretariat für Migration (SEM; pag. 1318 f., datierend vom 26. August 2024) sowie andererseits beim Migrationsdienst des Kantons Bern (pag.