[Eröffnungs- und Mitteilungsformel] 2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Besondere Aufgaben, mit Eingabe vom 22. November 2023 fristgerecht Berufung an (pag. 1225). Mit frist- und formgerechter Berufungserklärung vom 7. März 2024 beschränkte die Generalstaatsanwaltschaft ihre Berufung auf die Sanktion sowie die Landesverweisung (pag. 1278). Rechtsanwältin B.________ erhob mit Eingabe vom 25. März 2024 namens und im Auftrag von A.________ (nachfolgend Beschuldigter) fristgerecht Anschluss-