2. Folgende Gegenstände werden A.________ zurückgegeben: - Natel Samsung weiss, Ass.-Nr. B1 (AKS Ziff. II./1.4.1) - Natel Samsung mit schwarzem Etui, Ass.-Nr. B2 (AKS Ziff. II./1.4.2) Diese können innert 30 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils beim Regionalgericht Bern-Mittelland abgeholt werden, andernfalls werden diese entsorgt. 3. Das DNA-Profil und die erfassten biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 10 Jahren zu löschen (Art. 16 Abs. 2 lit. a i.V.m. Art. 16 Abs. 3 DNA-ProfilG und Art. 354 Abs. 4 lit. a StGB).