31 11. Folgende beschlagnahmten Gegenstände zur Vernichtung eingezogen wurden (Art. 69 StGB): - Tasche blau mit Bondage-Material 12. Folgende beschlagnahmten Gegenstände A.________ nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils zurückgegeben werden: - Koffer schwarz mit Sex-Utensilien II. A.________ wird gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche gemäss Ziff. I/2 hiervor nebst den bereits in Rechtskraft erwachsenen Verurteilungen gemäss Ziff. I/3 hiervor in Anwendung der Art. 22 Abs. 1, 40, 47, 49 Abs. 1, 187 Ziff. 1, 189 Abs. 1, 197 Abs. 1 aStGB Art. 422 ff., Art. 428 Abs. 1 StPO