9.2 Zur Bezahlung von CHF 20'000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 31. Oktober 2013 an die Straf- und Zivilklägerin H.________. 10. Weiter im Zivilpunkt erkannt wurde: 10.1 Die Zivilklage (Schadenersatz) der Straf- und Zivilklägerinnen E.________ und H.________ wird dem Grundsatz nach gutgeheissen und A.________ gegenüber den Straf- und Zivilklägerinnen dem Grundsatz nach bei einer Haftungsquote von 100 % für haftpflichtig erklärt; 10.2 Für die Beurteilung der Zivilklagen werden keine Kosten ausgeschieden;