Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt I.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 16'714.20. A.________ hat dem Kanton Bern 9/10 der ausgerichteten amtlichen Entschädigung, ausmachend CHF 15'042.80, zurückzuzahlen und Rechtsanwalt I.________ 9/10 der Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 3'610.60, zu erstatten, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).