2.3 der sexuellen Nötigung, mehrfach begangen in der Zeit von ca. 1. August 2009 bis ca. Ende 2017 zum Nachteil von H.________, wie folgt: 2.3.1 mehrfach begangen in der Zeit von ca. 1. August 2009 bis ca. Ende 2017, indem die Beschuldigte H.________ immer wieder an den Brüsten, innen an den Oberschenkeln, am Gesäss und an der Vagina berührte, insbesondere, wenn sie sich auf ihren Schoss setzen musste; 2.3.2 mehrfach begangen in der Zeit von ca. Sommer 2010 bis ca. Sommer 2013, indem die Beschuldigte H.________ im Rahmen von Bondage- Sessions fesselte;