28 2.2 der sexuellen Handlungen mit Kindern, mehrfach und teilweise versucht begangen in der Zeit von ca. 1. August 2009 bis 6. September 2015 zum Nachteil von E.________, wie folgt: 2.2.1 mehrfach begangen von ca. 1. August 2009 bis 6. September 2015, indem die Beschuldigte E.________ immer wieder an den Brüsten, an den Oberschenkeln, am Gesäss und an der Vagina berührte, insbesondere, wenn sie sich auf ihren Schoss setzen musste;