2.1 der sexuellen Nötigung, mehrfach und teilweise versucht begangen in der Zeit von ca. 1. August 2009 bis 6. September 2015 zum Nachteil von E.________, wie folgt: 2.1.1 mehrfach begangen von ca. 1. August 2009 bis 6. September 2015, indem die Beschuldigte E.________ immer wieder an den Brüsten, an den Oberschenkeln, am Gesäss und an der Vagina berührte, insbesondere, wenn sie sich auf ihren Schoss setzen musste; 2.1.2 mehrfach begangen in der Zeit von ca. Sommer 2010 bis ca. Sommer 2013, indem sich die Beschuldigte häufig zu E.________ ins Bett legte