1.1 von der Anschuldigung der sexuellen Nötigung, evtl. Ausnützung einer Notlage, angeblich mehrfach begangen in der Zeit von 7. September 2015 bis ca. 31. Januar 2018 sowie der sexuellen Handlungen mit Abhängigen, angeblich mehrfach begangen in der Zeit von 7. September 2015 bis ca. 31. Januar 2018 zum Nachteil von E.________ (Teil von Ziff. I.A.1. der berichtigten Anklageschrift);