Die Dauer von rund vier Jahren von der Eröffnung der Strafuntersuchung bis zum erstinstanzlichen Entscheid gründet darin, dass im Laufe der Untersuchung auch Vorwürfe gegen J.________ untersucht werden mussten und die Untersuchung gegen die Beschuldigte infolge eines Strafantrags des Sozialdienstes ausgedehnt wurde. Das Obergericht hat sodann so rasch als möglich zur Berufungsverhandlung vorgeladen. Die Berufungsverhandlung wurde auf Gesuch der Beschuldigten hin von November 2024 auf Mai 2025 verschoben.