24 habe sich seit dem Entscheid der Vorinstanz noch verschlechtert. Es sei von einer stark erhöhten Strafempfindlichkeit auszugehen. Dem aktuellen Leumundsbericht ist zu entnehmen, dass die Beschuldigte seit 2023 zu 100 % erwerbsunfähig ist und eine entsprechende IV-Rente bezieht. Ihren eigenen Angaben zufolge leide sie an einem extraspinalen Bandscheibenvorfall im Halsbereich, der praktisch nicht operierbar sei. Parallel dazu leide sie an Kreislaufproblemen, wobei je nach Fachperson ein Zusammenhang zum Bandscheibenvorfall bestehe oder auch nicht.