85 Z. 38 ff.). Entsprechend ist seitens der IV im Frühjahr 2023 eine polydisziplinäre medizinische Untersuchung angeordnet worden (pag. 563 ff.). Das Resultat dieser Untersuchung lag gemäss A.________ im Zeitpunkt der Hauptverhandlung noch nicht vor (pag. 668 Z. 21 ff.). Sie bestätigte indessen, zurzeit von einer IV-Viertelrente von CHF 442.00, einer BVG-IV- Rente von CHF 715.00 sowie von Ergänzungsleistungen in Höhe von CHF 717.00 zu leben (pag. 668 Z. 26 ff.). Sie hielt fest, es sei ein täglicher Kampf mit den Schmerzen und ein täglicher Kampf, irgendwie überleben zu können.