19. Täterkomponenten 19.1 Vorleben und Vorstrafen Das Vorleben der Beschuldigten ist unauffällig und neutral zu bewerten (vgl. pag. 85). Auf die persönlichen Verhältnisse, insbesondere die gesundheitliche Situation der Beschuldigten, wird bei der Strafempfindlichkeit eingegangen (vgl. E. 19.3 hinten). Mit Ausnahme eines Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Em- mental-Oberaargau vom 17. Oktober 2018 wegen Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern ist die Beschuldigte nicht vorbestraft. Insbesondere bestehen keine einschlägigen Vorstrafen (vgl. Strafregisterauszug, pag.