18. Zwischenfazit Die Einsatzstrafe für die mehrfache sexuelle Nötigung durch Berührungen der Privatklägerinnen auf dem Schoss der Beschuldigten sitzend von 24 Monaten ist aufgrund der weiteren Delikte um 35.5 Monate zu erhöhen, was insgesamt eine Freiheitsstrafe von rund 59.5 Monaten ergibt.