17. Asperation für die mehrfache Pornografie (BDSM-Hefte) 17.1 Objektive Tatkomponenten Das Verbot strafbarer Pornografie soll die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung schützen. Als weiteres Hauptziel tritt der (vorbeugende) Jugendschutz hinzu. So soll das Verbot die ungestörte Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ermöglichen, aber auch erwachsene Verbraucher vor einer Nachahmung abhalten (BSK StGB-ISENRING/KESSLER, N 7 und N 22c zu Art. 197).