16.3 Fazit Die Kammer geht für die mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern jeweils von einem mehr oder weniger leichten Verschulden aus und erachtet Strafen von 18 Monaten (Berührungen auf dem Schoss), 9 Monaten (Fesselungen) und 12 Monaten (Berührungen im Bett) als angemessen. Betreffend den Versuch der sexuellen Handlungen mit einem Kind durch das «Vibrator-Geschenk» wird mit der Vorinstanz ausnahmsweise von der Anrechnung einer zusätzlichen Strafe abgesehen. Insgesamt ergibt dies für die verschiedenen Tatkomplexe der sexuellen Handlungen mit Kindern eine Strafe von 39 Monaten.