826) von einer zusätzlichen Bestrafung der Tat wegen versuchter sexueller Handlungen mit einem Kind durch das «Vibrator-Geschenk» abgesehen werden. 16.2 Subjektive Tatkomponenten Betreffend die subjektiven Tatkomponenten kann vollumfänglich auf die Ausführungen bei den Tatkomplexen der sexuellen Nötigung verwiesen werden (E. 12.2 ff. vorne). Insgesamt sind die subjektiven Tatkomponenten auch hier neutral zu werten. 16.3 Fazit