Sie vermittelte den Privatklägerinnen den Eindruck, dass ihr Gefühl, wonach ihnen die Übergriffe unangenehm waren, täusche und die Berührungen normal seien, womit sie die Realität verdrehte und die Vorfälle stark verharmloste. Weiter zeigte sie sich vorwurfsvoll und gekränkt, wenn sich die Privatklägerinnen zu distanzieren versuchten und reagierte schon auf Kleinigkeiten mit Wutausbrüchen, Drohungen und Verboten. Das Ausnützen der eigenen Machtstellung und das manipulative Verhalten der Beschuldigten, um die Übergriffe zu ermöglichen, sind klar als verwerfliches Handeln zu bezeichnen.