17 Beschuldigte lebte mit den Privatklägerinnen im selben Haushalt und nahm nach der Trennung der Kindseltern eine Ersatzelternstellung ein. Sie hätte für die beiden eine Vertrauensperson sein sollen. Stattdessen etablierte sie ein von Machtausübung und Repressalien geprägtes System. Sie vermittelte den Privatklägerinnen den Eindruck, dass ihr Gefühl, wonach ihnen die Übergriffe unangenehm waren, täusche und die Berührungen normal seien, womit sie die Realität verdrehte und die Vorfälle stark verharmloste.