Im BDSM, wo Dominanz und Unterwürfigkeit zentrale Faktoren sind, entsteht hinsichtlich der abgebildeten Personen sodann rasch der Eindruck von Erniedrigung und Reduzierung derselben auf die blosse Objektstellung. Die abgebildeten Fesselungsszenen sind somit unter den Begriff der Pornografie zu subsumieren. Ohne weiteres hat A.________ der damals unter 16 Jahre alten E.________ diese BDSM-Hefte auch zugänglich gemacht. Die Hefte lagen in der Wohnung herum und A.________ wies E.________ gar explizit darauf hin, dass sie sich bedienen dürfe. Damit ist auch der subjektive Tatbestand fraglos erfüllt.