656 Z. 25 ff.; pag. 674 Z. 12 ff.). Insofern waren die Abbildungen in den Heften nach Einschätzung des Gerichts klarerweise auf die Erregung sexueller Reize gerichtet und zwar ungeachtet dessen, dass gemäss E.________ oftmals der Oberkörper (und damit nicht oder nicht ausschliesslich der Genitalbereich) im Zentrum gestanden habe (pag. 640 Z. 29 ff.). Im BDSM, wo Dominanz und Unterwürfigkeit zentrale Faktoren sind, entsteht hinsichtlich der abgebildeten Personen sodann rasch der Eindruck von Erniedrigung und Reduzierung derselben auf die blosse Objektstellung.