Stünde bei diesen Posen der künstlerische Aspekt oder das Erlernen der Technik im Vordergrund (wie dies die Beschuldigte A.________ regelmässig geltend zu machen versuchte), bräuchten die in der Zeitschrift abgebildeten Personen nach Ansicht des Gerichts hierfür nicht nackt zu sein. Weiter dürfte als notorisch gelten, dass Fesselungen oftmals im Rahmen sadomasochistischer Praktiken zur Anwendung gelangen und damit der Stimulierung von sexuellen Vorlieben dienen.