662 Z. 22 ff.). In Bezug auf die Fesselungen ist zudem nicht zu verkennen, dass J.________ – wenn auch sicherlich nicht freiwillig, wohl aber dies in Kauf nehmend – zur Verstärkung der Zwangssituation beitrug, indem Sie die Fesselungen durch ihr eigenes Mitmachen gegenüber den Kindern als hinzunehmend darstellte und sich die Privatklägerinnen dadurch noch weniger wagten, sich dagegen zu wehren. In ihrer Gesamtheit führten diese Faktoren dazu, dass sich die Privatklägerinnen in einer scheinbar ausweglosen Situation wiederfanden und dieser einzig dann (für eine beschränkte Zeit) entfliehen konnten, wenn sie die sexuellen Übergriffe von A._____