vgl. hierzu auch die Aussagen H.________ bezüglich des bereits erwähnten Vorfalls mit der lauten Musik und dem Sicherungskasten [pag. 49 Z. 108 ff. und pag. 619 Z. 3 ff.]). E.________ konstatierte, es sei bei A.________ oft um das Thema Respekt gegangen (pag. 638 Z. 33 ff.). Dieses Klima der Verängstigung und Verunsicherung wirkte sich nicht nur auf die Privatklägerinnen aus, sondern übertrug sich gleichermassen auf J.________. Auch ihr gegenüber setzte A.________ gezielt emotionalen Druck ein, was dazu führte, dass auch J.______