gezielt Drohungen und Verbote ein. Die Privatklägerinnen schilderten in diesem Zusammenhang anschaulich die regelmässigen Wutausbrüche von A.________, die sich vornehmlich wegen Kleinigkeiten ereigneten. E.________ erzählte an der Hauptverhandlung von einem Vorfall im Bad, bei dem ihr A.________ gedroht habe, ihr so das «Füdle» zu versohlen, dass sie eine Woche nicht mehr sitzen könne, wobei Auslöser dieser Situation der Umstand gewesen sei, dass A.________ im Spülbecken die Intimrasur vorgenommen habe, während E.________ sich gerne die Zähne geputzt hätte (pag. 638 Z. 22 ff.; vgl. hierzu auch die Aussagen H._