es aber gleichwohl schaffte, den Druck aufrechtzuerhalten. Mithin war das von ihr implementierte System struktureller Gewalt bereits derart ausgereift, dass den Privatklägerinnen ein Widerstand als zwecklos erschien. So vermittelte A.________ den Privatklägerinnen den Eindruck, dass sie ihr Gefühl, wonach es ihnen unangenehm war, stark täuschte. Darüber hinaus zeigte sich A.________ vorwurfsvoll, wenn die Privatklägerinnen sich von ihr zu distanzieren versuchten, was bei letzteren wiederum Mitleid und Verunsicherung hervorrief. Daneben setzte A.________ gezielt Drohungen und Verbote ein.