Ich habe nicht gedacht, dass er es extra machen würde. Es war für mich unangenehm und ich wich jeweils auch zurück, aber es war für mich nicht so greifbar. Dann erreichte es aber so eine Häufigkeit und auch eine Deutlichkeit, dass es nicht nur beiläufig, sondern ein bewusstes Streicheln war. Es konnte dann nicht einfach ein Versehen gewesen sein». Anhand dieser Aussage wird aber auch deutlich, dass die Privatklägerinnen mit zunehmendem Alter die Verwerflichkeit der Handlungen durchaus zu verstehen begannen, A.________ es aber gleichwohl schaffte, den Druck aufrechtzuerhalten.