_ gelegentlich denn auch E.________ Augen. Objektiv und in ihrer Gesamtheit betrachtet, handelt es sich bei den Fesselungen somit um sexuelle Handlungen im Rahmen sadomasochistischer Praktiken, die einen Rückgriff auf den Willen der Beschuldigten bzw. deren Motivation nicht erforderlich machen. Selbst wenn aber die Verhaltensweisen als ambivalente Handlungen zu definieren wären und insofern auf die Beweggründe der Beschuldigten abgestellt werden müsste, wären die vorgenommenen Handlungen als sexuelle zu qualifizieren, zumal die Motivation von A.________ klarerweise sexueller Natur war.