8. Rechtliche Würdigung 8.1 Konkurrenzen Die Anklage wirft A.________ mehrfache sexuelle Nötigung, evtl. Ausnützung einer Notlage (z.N. beider Privatklägerinnen), mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern (z.N. beider Privatklägerinnen) sowie mehrfache sexuelle Handlungen mit Abhängigen (z.N. von E.________, soweit nach ihrem 16. Geburtstag begangen) vor (pag. 431 ff.). Mit Blick auf die Konkurrenzbestimmungen gilt festzuhalten, was folgt: Der Tatbestand der sexuellen Handlungen mit Abhängigen (Art. 188 StGB) schied bereits auf Stufe der Sachverhaltsermittlung aus, nachdem beweiswürdigend nicht erstellt werden konnte, dass A.______