7.7 Fazit In Bezug auf A.________ erachtet das Gericht die ihr vorgeworfenen Sachverhalte gemäss Anklageschrift (unter Vorbehalt der hiervor erwähnten Abweichungen) somit als erstellt. In zeitlicher Hinsicht gilt es festzuhalten, dass E.________ das Ende der Übergriffe wiederholt und bestimmt mit ihrem Eintritt ins Gymnasium (bzw. dem Erreichen des 16. Altersjahrs) gleichsetzte. Es ist somit davon auszugehen, dass es nach diesem Zeitpunkt zu keinen einschlägigen, genügend erheblichen Handlungen seitens A.________ mehr kam. Soweit die Anklageschrift folglich angeblich mehrfache, nach dem 06.09.2015 (16. Geburtstag von E.___