7.6 Weitere sexualisierte Verhaltensweisen Soweit die Anklageschrift noch weitere Sachverhaltskomplexe erwähnt – so beispielsweise den Unterwäschekauf, die Thematik mit der Intimrasur, das Öffnen des BHs oder die «beiläufigen» Berührungen – erachtet das Gericht auch diese Sachverhalte im Wesentlichen als erstellt. Die Privatklägerinnen konnten auch hierzu äusserst detaillierte und lebensnahe Angaben machen (vgl. zur Intimrasur pag. 70 Z. 113 ff., pag. 635 Z. 4 ff., pag. 638 Z. 23 ff.; zum Unterwäschekauf pag. 75 Z. 370 ff., pag. 641 Z. 5 ff., pag. 647 Z. 36 ff.; zum BH Öffnen vgl. obige Aussagewürdigung betreffend A.___