7.2 Berührungen beider Privatklägerinnen (auf dem Schoss sitzend) Beide Privatklägerinnen wurden von A.________ während des Zusammenlebens in einer zumindest zeitweisen intensiven Regelmässigkeit an Brüsten, Po und im Intimbereich berührt, namentlich, wenn sie sich auf D.________ Schoss setzen mussten. Diese Berührungen begannen bereits kurz nach dem Einzug in F.________ (Ort) (was insbesondere E.________ bestätigten konnte [pag. 634 Z. 37 ff.; pag. 635 Z. 22 ff.]; H.________ war demgegenüber am Anfang noch sehr jung, erinnert sich aber, dass Berührungen von Beginn weg passierten [wobei damit sicherlich auch andere Berührun-