2.3 sexueller Nötigung, mehrfach begangen in der Zeit von ca. 01.08.2009 bis ca. Ende 2017 zum Nachteil von H.________; 2.4 sexueller Handlungen mit Kindern, mehrfach begangen in der Zeit von ca. 01.08.2009 bis ca. Ende 2017 zum Nachteil von H.________; 2.5 Pornographie, mehrfach begangen in der Zeit von 01.01.2014 bis 06.09.2018. 3. der Verurteilung zu einem Tätigkeitsverbot von 10 Jahren und zur Bezahlung von 9/10 der auf A.________ entfallenden Verfahrenskosten.