_ hat vor der Berufungsverhandlung zudem betreffend die Beschuldigte eine ärztliche Bescheinigung vom 21. Mai 2025 eingereicht (Posteingang am 26. Mai 2025; pag. 962 f.). An der Berufungsverhandlung hat die Kammer die Beschuldigte ergänzend zur Person und zur Sache befragt (pag. 967 ff.). Ebenfalls hat die Kammer an der Berufungsverhandlung spontan die als Zuhörerin anwesende J.________ und – auf Antrag der Beschuldigten – C.________