4. Oberinstanzliche Beweisanträge und -ergänzungen Der amtliche Verteidiger stellte in der Berufungserklärung keine Beweisanträge (pag. 855). Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung hat die Verfahrensleitung von Amtes wegen einen aktuellen Strafregisterauszug (datierend vom 19. Mai 2025; pag. 959 f.) und einen Leumundsbericht inklusive Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 6. November 2024; pag. 906 ff.) über die Beschuldigte eingeholt. Rechtsanwalt B.________ hat vor der Berufungsverhandlung zudem betreffend die Beschuldigte eine ärztliche Bescheinigung vom 21. Mai 2025 eingereicht (Posteingang am 26. Mai 2025;