als neuen amtlichen Verteidiger der Beschuldigten (pag. 744). Mit Verfügung vom 3. Oktober 2023 entliess die Vorinstanz Rechtsanwalt I.________ antragsgemäss aus dem amtlichen Mandat und setzte Rechtsanwalt B.________ per 4. Oktober 2023 als neuen amtlichen Verteidiger der Beschuldigten ein, unter der Bedingung, dass sich dieser schriftlich bereit erkläre, die amtliche Verteidigung der Beschuldigten zu übernehmen (pag. 748). Mit Schreiben vom 10. Oktober 2023 erklärte sich Rechtsanwalt B.________ zur amtlichen Verteidigung der Beschuldigten bereit (pag. 750). Mit Verfügung vom 22. Februar 2024 (pag.