1. Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB): - Tasche blau mit Bondage-Material 2. Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden A.________ nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: - Koffer schwarz mit Sex-Utensilien 3. Das von A.________ erstellte DNA-Profil sowie die erfassten biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN.________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 30 Jahren zu löschen (Art. 16 Abs. 2 lit. c i.V.m. Art. 16 Abs. 3 DNA-ProfilG und Art. 354 Abs. 4 lit. a StGB). 4. (…) 5. (Eröffnungs- und Mitteilungsformel)