4.1. mehrfach begangen in der Zeit von ca. 01.08.2009 bis ca. Ende 2017, indem die Beschuldigte H.________ immer wieder an den Brüsten, innen an den Oberschenkeln, am Gesäss und an der Vagina berührte, insbesondere, wenn sie sich auf ihren Schoss setzen musste; 4.2. mehrfach begangen in der Zeit von ca. Sommer 2010 bis ca. Sommer 2013, indem die Beschuldigte H.________ im Rahmen von Bondage-Sessions fesselte; 5. der Pornografie, mehrfach begangen in der Zeit von 01.01.2014 bis 06.09.2015, durch Zugänglichmachen von BDSM-Heften gegenüber E.________;