2.4. versucht begangen in der Zeit von ca. Sommer 2011 bis ca. Sommer 2012, indem die Beschuldigte E.________ einen Vibrator schenkte (Versuch); 3. der sexuellen Nötigung, mehrfach begangen in der Zeit von ca. 01.08.2009 bis ca. Ende 2017 zum Nachteil von H.________, wie folgt: