1.3. mehrfach begangen in der Zeit von ca. Sommer 2010 bis ca. Sommer 2013, indem die Beschuldigte E.________ im Rahmen von Bondage-Sessions fesselte; 2 1.4. versucht begangen in der Zeit von ca. Sommer 2011 bis ca. Sommer 2012, indem die Beschuldigte E.________ einen Vibrator schenkte; 2. der sexuellen Handlungen mit Kindern, mehrfach und teilweise versucht begangen in der Zeit von ca. 01.08.2009 bis 06.09.2015 zum Nachteil von E.________, wie folgt: