2. Erstinstanzliches Urteil Die Vorinstanz fällte am 7. September 2023 über A.________ (nachfolgend Beschuldigte) folgendes Urteil (pag. 725 ff.; Auszug aus dem erst-instanzlichen Dispositiv, soweit die Beschuldigte betreffend; Hervorhebungen im Original): A.________ I. A.________ wird freigesprochen: