1. Vorbemerkungen Hinsichtlich des Geschlechts der vorliegend beschuldigten resp. verurteilten Person wird vorab auf die treffenden Ausführungen des Regionalgerichts Emmental- Oberaargau (Kollegialgericht; nachfolgend: Vorinstanz) verwiesen, welche sich die Kammer zu eigen macht (S. 3 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 782): Im Zeitpunkt der Einreichung der Strafanzeige und der damit einhergehenden Verfahrenseröffnung sowie während des gesamten Vorverfahrens lebte die Beschuldigte A.________ unter dem Namen D.________ als Mann. Mit Datum vom 05.09.2023 liess A._______