1. Zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Die Polizeihaft von 1 Tag wird in vollem Umfang an die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 2'400.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 60 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à CHF 40.00, ausmachend total CHF 1'600.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.