Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mengenmässig qualifiziert begangen in der Zeit von 23. November 2021 bis am 28. Januar 2022 in .________, Deutschland und anderswo durch Anstaltentreffen zur Veräusserung von netto mind. 644 Gramm Amphetamin mit einem Reinheitsgrad von 10,03 bis 12,25 %, was eine Menge an reinem Wirkstoff von mind. 64,59 bis 78,89 Gramm ergibt, wird eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. III. A.________ wird schuldig erklärt: